Mengenprüfung nach Einwegkunststofffonds-Gesetz: Diese Unternehmen sind betroffen
Für wen ist CERTIPLAST die richtige Wahl?
Das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) stellt viele Unternehmen in Deutschland vor neue Herausforderungen. Hersteller im Sinne des Gesetzes – also Befüller, Produzenten und Importeure von Einwegkunststoffprodukten – sind verpflichtet, ihre Jahresmengen im DIVID-Portal zu melden und ab bestimmten Schwellen zusätzlich eine Prüfung nach § 11 EWKFondsG durchführen zu lassen.
Genau hier kommt CERTIPLAST ins Spiel: Wir haben uns darauf spezialisiert, die Mengenprüfung für alle relevanten Zielgruppen zu organisieren und abzuwickeln. Dabei arbeiten wir ausschließlich mit akkreditierten Prüfern zusammen, die rechtssichere Prüfberichte und Bestätigungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erstellen.
Unser Ziel ist es, für jede Branche die passende Lösung zu bieten – von der kleinen Bäckerei bis zum international agierenden Lebensmittelhersteller. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Zielgruppen vor, die besonders vom EWKFondsG betroffen sind. Klicken Sie einfach auf Ihre Branche, um mehr Informationen zu erhalten!
Bäckerei & Café
Mengen Prüfungen nach dem Einwegkunststofffonds für Bäckerei- und Café-Betriebe.
Metzgerei & Imbiss
Rundum-Service und Koordination der DIVID-Mengen-Prüfung für Fleischer und Imbissbetriebe
Gastronomie & Lieferdienste
Übernahme Ihrer Prüfung nach EWKFondsG und Bestätigung Ihrer Jahresmengen
E-Commerce & Online Händler
Für Amazon-Stores und Online Shop Betreiber, die Kunststoff-Verpackungen in Verkehr bringen
Produzenten & Abfüller
Speziell für Co-Packer und produzierendes Gewerbe für Eigenmarken und Fremdmarken