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1. Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?
1. Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?
Das Einwegkunststofffondsgesetz ist seit 2024 in Deutschland in Kraft und setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Es verpflichtet Hersteller von Einwegkunststoffprodukten dazu, sich an den Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung dieser Verpackungen zu beteiligen. Die Abgaben fließen in einen Fonds, der Kommunen bei der Bewältigung von Abfall aus Einwegkunststoffen unterstützt. Zusätzlich schreibt das Gesetz eine jährliche Mengenmeldung und – ab bestimmten Schwellen – eine Prüfung nach § 11 EWKFondsG durch akkreditierte Prüfer vor.
2. Welche Verpackungskategorien umfasst das EWKFondsG insgesamt?
2. Welche Verpackungskategorien umfasst das EWKFondsG insgesamt?
Das Gesetz nennt neun Produktkategorien:
1. Lebensmittelbehälter
2. Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt
3. Getränkebehälter bis 3 Liter
4. Getränkebecher
5. Leichte Kunststofftragetaschen
6. Tabakfilter mit Kunststoffanteil
7. Feuchttücher mit Kunststoffanteil
8. Luftballons aus Kunststoff
9. Feuerwerkskörper
Nicht alle Kategorien sind für alle Branchen relevant. CERTIPLAST hat sich bewusst auf die vier Lebensmittel-nahen Kategorien spezialisiert: Lebensmittelbehälter, Tüten & Folienverpackungen, Getränkebehälter bis 3 Liter und Getränkebecher.
3. Welche Kategorien prüft CERTIPLAST konkret?
3. Welche Kategorien prüft CERTIPLAST konkret?
CERTIPLAST konzentriert sich auf die vier Kategorien, die für Food & Beverage entscheidend sind:
1. Lebensmittelbehälter (z. B. Menüschalen, Salatschalen, Burgerboxen)
2. Tüten & Folienverpackungen (z. B. Chipstüten, Schokoriegel-Folien, Snack-Beutel)
3. Getränkebehälter bis 3 Liter (z. B. PET-Flaschen, Getränkekartons, Bag-in-Box)
4. Getränkebecher (z. B. Coffee-to-go-Becher, Softdrink-Becher, Smoothie-Becher)
Damit decken wir den gesamten Außer-Haus- und Lebensmittelbereich ab, wo die größten Mengen anfallen.
4. Wer gilt nach dem EWKFondsG als Hersteller?
4. Wer gilt nach dem EWKFondsG als Hersteller?
Hersteller ist nicht automatisch der Produzent der Verpackung, sondern derjenige, der die befüllte Verpackung erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Das können sein:
- Produzenten, die entsprechende Einwegkunststoffverpackungen in Deutschland herstellen und bereitstellen
- Abfüller, die Lebensmittel in solche Verpackungen geben (z.B. Metzger, Bäcker, Imbiss, Restaurant, Cafe)
- Importeure, die befüllte oder leere EWK-Produkte aus dem Ausland nach Deutschland einführen
- Eigenmarken-Betreiber, wenn sie selbst befüllen
Nicht als Hersteller gelten Händler oder Gastronomie, die bereits in Deutschland bereitgestellte Verpackungen lediglich weiterverkaufen. Wichtig: Becher und Getränkebehälter gelten bereits in leerem Zustand als EWK-Produkt.
5. Welche Unternehmen sind besonders betroffen?
5. Welche Unternehmen sind besonders betroffen?
Betroffen sind vor allem:
- Bäckereien & Cafés (Salatschalen, Coffee-to-go-Becher)
- Metzgereien & Imbisse (Menüschalen, Snackwürste in Folie)
- Restaurants & Lieferdienste (Take-away-Boxen, Getränkebecher)
- Onlinehändler & Importeure (Snack- und Getränkewaren aus dem Ausland)
- Produzenten & Co-Packer (Lebensmittel und Getränke in EWK-Verpackungen)
6. Muss die Gastronomie selbst melden und prüfen?
6. Muss die Gastronomie selbst melden und prüfen?
Es kommt auf die Verpackung und den Bezug an.
Getränkebecher und Getränkebehälter (z.B. PET Flaschen) sind nicht meldepflichtig, wenn diese von einem deutschen Händler bezogen werden. Dieser ist für die Meldung der Mengen Verantwortlich. Importiert ein Betrieb jedoch selbst diese Verpackungen oder lässt Ware in EWK-Verpackungen direkt aus dem Ausland anliefern, gilt er als Hersteller und ist prüfpflichtig.
Befüllt der Gastronom EWK-Lebensmittelbehälter oder EWK-Tüten und Folienverpackungen, gilt er als Hersteller im Sinne des EWKFondsG und muss sich bei DIVID registrieren und auch eine jährliche Meldung machen.
7. Ab wann gilt eine Verpackung als Einwegkunststoffprodukt im Sinne des Gesetzes?
7. Ab wann gilt eine Verpackung als Einwegkunststoffprodukt im Sinne des Gesetzes?
Das Gesetz greift immer dann, wenn die Verpackung:
- aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil besteht,
- nur einmal genutzt wird,
- für Lebensmittel oder Getränke bestimmt ist, die sofort verzehrt werden können.
Bei Getränkebehältern und Bechern gilt die Besonderheit: Schon im leeren Zustand sind sie EWK-Produkte. Die anderen werden erst mit der Befüllung zum EWK-Produkt.
8. Was bedeutet „Mengenmeldung“?
8. Was bedeutet „Mengenmeldung“?
Jedes betroffene Unternehmen muss bis zum 15. Mai des Folgejahres die Masse der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte im DIVID-Portal melden. Die Berechnung erfolgt nach Kilogramm pro Verpackungskategorie.
9. Was bedeutet die „Prüfung nach § 11 EWKFondsG“?
9. Was bedeutet die „Prüfung nach § 11 EWKFondsG“?
Ab 100 kg Einwegkunststoff pro Jahr müssen Unternehmen ihre Meldungen zusätzlich durch einen akkreditierten Prüfer bestätigen lassen. Dieser erstellt einen Prüfbericht und eine Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Ohne diesen Nachweis ist die Mengenmeldung unvollständig. CERTIPLAST organisiert genau diese Prüfungen.
10. Was ist das DIVID-Portal?
10. Was ist das DIVID-Portal?
Das DIVID-Portal ist die zentrale Plattform des Umweltbundesamtes für die Registrierung, Meldung und Verwaltung der Daten im Rahmen des EWKFondsG. Ohne gültige Registrierung im Portal dürfen betroffene Verpackungen nicht in Verkehr gebracht werden.
11. Welche Abgabesätze gelten für die Verpackungskategorien?
11. Welche Abgabesätze gelten für die Verpackungskategorien?
Die Abgabesätze sind unterschiedlich hoch:
- Getränkebecher: 1,236 €/kg
- Tüten & Folienverpackungen: 0,876 €/kg
- Lebensmittelbehälter: 0,177 €/kg
- Getränkebehälter nicht bepfandet: 0,181 €/kg
- Getränkebehälter bepfandet: 0,001 €/kg
Die Höhe erklärt, warum manche Kategorien für Unternehmen besonders kostenintensiv sind.
12. Gibt es Ausnahmen oder Bagatellgrenzen?
12. Gibt es Ausnahmen oder Bagatellgrenzen?
Eine absolute Bagatellgrenze gibt es nicht. Auch kleine Mengen sind meldepflichtig. Erst ab 100 kg in Verkehr gebrachte Einwegkunststoffe (Plastik) besteht zusätzlich die Pflicht zur Prüfung nach § 11 EWKFondsG. CERTPLAST ist Ihr Partner für diese DIVID Mengen Prüfung.
13. Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht meldet oder prüft?
13. Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht meldet oder prüft?
Unternehmen riskieren empfindliche Konsequenzen:
- Bußgelder und Nachzahlungen
- Vertriebsverbote für nicht registrierte Verpackungen
- Deaktivierungen auf eCommerce Plattformen wie Amazon oder Kaufland
- Imageschäden durch Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten
14. Wie unterscheidet sich das EWKFondsG vom Verpackungsgesetz?
14. Wie unterscheidet sich das EWKFondsG vom Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Hersteller zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und zur Beteiligung am Dualen System. Beim EWKFondsG geht es dagegen um Abgaben an den Einwegkunststofffonds. Besonders wichtig: Der Herstellerbegriff ist im EWKFondsG enger gefasst – z. B. ist der Befüller der Hersteller, nicht der Markeninhaber, wie es im VerpackG der Fall sein kann.
15. Welche Rolle spielen Importeure?
15. Welche Rolle spielen Importeure?
Importeure sind eine der Hauptzielgruppen des Gesetzes. Wer Einwegkunststoffprodukte aus dem Ausland nach Deutschland bringt gilt als Hersteller im Sinne des EWKFondsG und muss die Pflichten erfüllen.
16. Was genau prüft CERTIPLAST?
16. Was genau prüft CERTIPLAST?
Wir prüfen die vier für Lebensmittel und Getränke relevanten Kategorien:
Lebensmittelbehälter, Tüten & Folien, Getränkebehälter bis 3 Liter und Getränkebecher.
Andere Kategorien wie Feuchttücher oder Tabakfilter sind bei uns nicht Teil des Angebots.
17. Welche Daten muss ich für die Prüfung bereitstellen?
17. Welche Daten muss ich für die Prüfung bereitstellen?
Sie benötigen u. a.:
- Mengenangaben in Kilogramm je Kategorie
- Auswertungen Ihres Warenwirtschaftsprogramms oder Rechnungen und Lieferscheine zur Plausibilisierung
- ggf. Import- und Exportnachweise
- Datenblätter der einzelnen EWK-Verpackungen (wichtig: Grammatur Angabe muss vorhanden sein)
CERTIPLAST stellt Ihnen Checklisten und digitale Vorlagen bereit, damit Sie die Unterlagen strukturiert einreichen können.
18. Wie läuft die Prüfung konkret ab?
18. Wie läuft die Prüfung konkret ab?
Nach Ihrer Beauftragung bei CERTIPLAST und Bezahlung erhalten Sie eine Checkliste zur Vorbereitung. Zudem erhalten Sie einen Link zu unserem Online Formular. Mit diesem können Sie uns alle Angaben und Unterlagen einfach und bequem zukommen lassen. Wir sichten die Unterlagen, sortieren diese und geben sie an einen akkreditierten Prüfer weiter. Dieser prüft und erstellt den Prüfbericht und die Prüfbestätigung. Sie erhalten die Unterlagen digital zurück und reichen sie im DIVID-Portal ein.
19. Was kostet eine Prüfung?
19. Was kostet eine Prüfung?
Die Kosten hängen von der EWK-Kategorie und der in Verkehr gebrachten Menge ab. CERTIPLAST arbeitet mit transparenten Preisplänen je Kategorie. Obligatorisch für jede Buchung ist das Basispaket. Dieses enthält die Gebühr für die Organisation und administration der Prüfung nach § 11 EWKFondsG.
20. Warum sollte ich CERTIPLAST als Partner wählen?
20. Warum sollte ich CERTIPLAST als Partner wählen?
CERTIPLAST ist auf Food-&-Beverage-Verpackungen spezialisiert, international erfahren im Bereich Umwelt-Compliance und verfügt über ein Netzwerk akkreditierter Prüfer. Wir übernehmen die komplette Organisation – von der Datenaufbereitung über die Prüfervermittlung bis hin zur rechtssicheren Prüfbestätigung. Für unsere Mandanten bedeutet das: weniger Bürokratie, mehr Sicherheit und volle Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Des Weiteren können Sie die Beauftragung und die Übermittlung aller Unterlagen 100% digital vornehmen.