Prüfung nach § 11 EWKFondsG für Gastronomie & Lieferdienste
Warum Gastronomie und Lieferdienste vom Einwegkunststofffondsgesetz betroffen sind
Restaurants, Imbissbetriebe, Food-Trucks und Lieferdienste sind fester Bestandteil der Esskultur in Deutschland. Mit Food Festivals und ähnlichen Straßenfesten werden immer mehr Lebensmittel, Snacks und leckere Köstlichkeiten direkt zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten. Ob Pizza, Döner, Sushi, Burger oder frische Bowls – die Vielfalt ist groß, und immer mehr Menschen bestellen auch Speisen und Getränke zum Mitnehmen oder nach Hause. Genau dieses Geschäftsmodell bedeutet jedoch auch: eine enorme Menge an Einwegverpackungen.
Seit 2024 gilt das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG). Es verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Einwegverpackungen in Umlauf bringen, diese Mengen jährlich zu melden und die Angaben durch einen akkreditierten Prüfer nach § 11 Einwegkunststofffondsgesetz bestätigen zu lassen.
Viele Gastronomen und Lieferdienste sind sich ihrer Rolle gar nicht bewusst. Sie glauben, nur Verpackungshersteller seien betroffen. Tatsächlich aber gilt: Hersteller ist derjenige, der zum Beispiel Snack Tüten (welche einen Kunststoffanteil enthalten) erstmals mit Lebensmitteln befüllt und an Kunden abgibt. Das heißt: Das Restaurant, welches Pommes Frittes in eine derartige Spitztüte gibt, ist automatisch „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes.
CERTIPLAST ist Ihr Partner, um diese komplexen Anforderungen rechtssicher und ohne großen Aufwand zu erfüllen. Wir haben uns auf Lebensmittel- und Getränkeverpackungen spezialisiert und kennen die typischen Abläufe in der Gastronomie.
Welche EWK-Verpackungen sind für Gastronomie & Lieferdienste relevant?
Besonders betroffen sind vier Kategorien aus Anlage 1 des Gesetzes:
- Lebensmittelbehälter – z. B. Menüschalen, Bowlschalen, Burgerboxen, Sushi-Boxen, Pommes Schale, Salat Bowl (falls direkt importiert).
- Tüten & Folienverpackungen – z. B. Snack-Tüten für Wraps, Folien für Sandwiches oder Süßspeisen.
- Getränkebecher – Coffee-to-go-Becher, Softdrink-Becher, beschichtete Pappbecher (falls diese direkt importiert werden).
- Getränkebehälter – PET-Flaschen oder Kartons, wenn das Restaurant eigene Getränke abfüllt oder importiert.
👉 Nicht betroffen: Reine Papiertüten ohne Kunststoffanteil oder Kartons ohne Beschichtung. Darüber hinaus sind die Punkte 3 und 4 nur für wenige Restaurants und Lieferdienste relevant. Da diese Produkte bereits per-se EWK-Produkte sind und vom eigentlichen deutschen Produzenten oder dem Großhändler die Mengenmeldung vorgenommen wird.
Wer gilt als „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes?
- Restaurant, das Gerichte in Kunststoffschalen verpackt, welches diese im Ausland fertigen lässt → prüfpflichtig.
- Lieferdienst, der Speisen in Menüboxen ausliefert, die im EU-Ausland bestellt wurden → prüfpflichtig.
- Food-Truck, der Pommes in einer beschichteten Tüte verkauft → prüfpflichtig.
- Sushi-Bar, die Soßen in kleinen Kunststoffbechern abgibt, die sie direkt aus Asien importiert hat → prüfpflichtig.
- Restaurant, das Softdrinks in PET-Flaschen und Kaffe in beschichteten Pappbechern vom Großhandel verkauft → keine eigene Prüfpflicht.
Praxisbeispiele: 5 typische Fälle aus der Gastronomie, die Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz relevant sind
Damit klar wird, wie schnell Restaurants und Lieferdienste vom Einwegkunststofffondsgesetz betroffen sind, hier fünf Alltagsszenen – jede mit Erklärung, warum prüfpflichtig oder nicht.
Beispiel 1: Pommes Frites in der Snack Tüte
Ein Foods Truck verkauft Pommes und Kartoffelecken in einer Spitztüte. Die Tüten haben eine dünne Kunststoffbeschichtung, damit das Fett nicht durchweicht.
👉 Prüfpflichtig, da es sich um einen Tüten- und Folienverpackung mit Kunststoffanteil handelt.
Beispiel 2: Sushi in Kunststoffschale mit Deckel
Ein Sushi-Restaurant packt seine Gerichte in transparente Kunststoffboxen. Die Boxen werden mit dem Logo des Restaurants extra hergestellt und aus Tschechien nach Deutschland gebracht.
👉 Prüfpflichtig, weil es sich um einen Lebensmittelbehälter handelt, der zum ersten Mal in Deutschland in den Verkehr gebracht wird.
Beispiel 3: Coffee-to-go im Pappbecher
Ein Café im Restaurant bietet auch Kaffee im beschichteten Pappbecher mit Deckel an.
👉 Nicht prüfpflichtig, da Getränkebecher schon vom Großhändler gemeldet werden.
Beispiel 4: Wraps in Snack-Folien
Ein Lieferdienst verkauft Wraps, die in Kunststoff-Snackfolien eingewickelt werden.
👉 Prüfpflichtig, da es sich um eine Snack-Verpackung für sofortigen Verzehr handelt.
Beispiel 5: Limonade in PET-Flaschen
Ein Burger-Restaurant verkauft Limonaden in PET-Flaschen vom Großhandel.
👉 Keine Prüfpflicht, da die Pflicht beim Vorlieferanten liegt. Nur wenn direkt importiert wird, wäre das Restaurant selbst prüfpflichtig.
Tägliche Herausforderungen für Restaurants & Lieferdienste durch das EWKFondsG
Komplexität der Verpackungsarten
Komplexität der Verpackungsarten
Viele Restaurants nutzen gleich mehrere Verpackungsarten (Schalen, Becher, Tüten). Die Abgrenzung, was prüfpflichtig ist, fällt schwer. Führen Sie daher genau Buch über die entsprechenden Mengen. Ganz wichtig: Fordern Sie Datenblätter von Ihrem Lieferanten für die jeweiligen Verpackungen an. Damit kann das Gewicht und das Material festgestellt werden. Dies ist für die DIVID Mengenmeldung bzw- Prüfung sehr wichtig.
Keine Bagatellgrenze
Keine Bagatellgrenze
Auch kleine Food-Trucks oder Imbissstände sind betroffen, sobald sie EWK-Verpackungen nutzen. Die geprüfte Mengenmeldung ist ab 100 kg EWK-Produkte im Jahr verpflichtend. Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet jeden erst Inverkehrbringer von Plastikverpackungen sich zu registrieren.
Fehlende Mengenaufzeichnung
Fehlende Mengenaufzeichnung
Viele Betriebe erfassen nicht systematisch, wie viele Verpackungen sie einsetzen. Gerade Restaurant arbeiten kaum mit entsprechenden Warenwirtschaftssystemen mit denen Verpackungen explizit erfasst und die Mengen nachverfolgt werden. Eine Prüfung “nur” mit Lieferscheinen ist schwierig, zeitaufwändig und schwer machbar. Kümmern Sie sich daher schnellstmöglich um ein entsprechendes System, welches die Verpackungen zu Ihren einzelnen Gerichten erfasst.
Falsche Annahmen
Falsche Annahmen
Manche Gastronomen glauben, dass Lieferdienste wie Lieferando die Pflicht nach dem Einwegkunststofffondsgesetz übernehmen. Das stimmt nicht: Hersteller ist das Restaurant, das die Verpackung befüllt - soweit es sich um Tüten und Folienverpackungen handelt oder andere Einwegkunststoffverpackungen direkt aus dem Ausland importiert werden. Hierbei spielt es im übrigen keine Rolle, wer als echter Importeur auftritt. Sie als empfangendes Unternehmen sind meldepflichtig. Somit müssen Sie sich bei der DIVID-Plattform registrieren und Ihre jährliche Meldung abgeben - unabhängig von der Menge Ihrer Plastikmenge. Ab 100 kg pro Jahr muss dann zwingend eine Überprüfung nach §11 EWKFondsG der Mengenmeldung durch einen registrierten Sachverständigen erfolgen. CERTIPLAST macht Ihnen das einfach möglich.
Fehlende Ressourcen
Fehlende Ressourcen
Die Branche ist durch Personalmangel und Kostensteigerungen ohnehin belastet – zusätzliche Bürokratie überfordert viele Betriebe. Dafür haben wir volles Verständnis. Daher setzt CERTIPLAST genau dort an, um es Ihnen als Restaurantbetreiber einfach und unkompliziert zu machen. Über unser Formular können Sie Ihre Plastik-Mengen und Nachweise einfach online, digital und DSGVO-konform übertragen.
👉 Wichtig: Die Prüfung darf nur von akkreditierten Prüfern durchgeführt werden. CERTIPLAST koordiniert diesen Prozess und nimmt Ihnen die Arbeit ab.
Lösung durch CERTIPLAST
CERTIPLAST kennt die Herausforderungen in der Gastronomie und bietet:
1. Einfache Erfassung der Daten: Sie erhalten Vorlagen, die für Gastronomen zugeschnitten sind.
2. Unterstützung bei der Dokumentation: Wir sagen Ihnen genau, welche Belege Sie brauchen.
3. Koordination mit akkreditierten Prüfern: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Organisation.
4. Rechtssicherer Prüfbericht: Ihr offizieller Nachweis gegenüber den Behörden und des Umweltbundesamtes. Sie können den Prüfbericht und die Prüfbestätigung mit QES (qualifizierter elektronischer Signatur) direkt auf der DIVID-Plattform hochladen und erfüllen die gesetzliche Vorgabe.
So sparen Sie Zeit, vermeiden Bußgelder, ein Vertriebsverbot und bleiben rechtssicher.
Mini-Checkliste: Bin ich prüfpflichtig nach dem EWKFondsG?
- ☑️ Verpacken Sie Speisen in Kunststoffschalen oder beschichtete Kartons, welche Sie im Ausland bestellen?
- ☑️ Verkaufen Sie Getränke in Coffee-to-go-Bechern, die Sie direkt aus dem Ausland bezogen haben?
- ☑️ Geben Sie Hamburger, Pommes Frittes, Wraps, Sandwiches oder Süßspeisen in Snack-Tüten oder Folien aus?
- ☑️ Importieren Sie PET-Flaschen oder Getränkekartons bis zu 3 Liter?
👉 Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, sind Sie prüfpflichtig.
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Für Gastronomie und Lieferdienste ist das EWKFondsG von zentraler Bedeutung. Pizza-Kartons mit Beschichtung, Sushi-Boxen, Hamburger Boxen oder Snack-Tüten gehören zum Alltag – und sind prüfpflichtig.
CERTIPLAST ist Ihr Partner, um diese Pflicht ohne großen Aufwand für Sie zu erfüllen. Wir erfassen Ihre Daten, bereiten die Unterlagen auf, koordinieren die Prüfer und liefern Ihnen die benötigten, offiziellen Dokumente.