Prüfung nach § 11 EWKFondsG für Metzgereien & Imbissbetriebe
Warum Metzgereien und Imbisse vom Einwegkunststofffondsgesetz betroffen sind?
Metzgereien gehören zu den traditionsreichsten Betrieben in Deutschland. Sie versorgen Menschen nicht nur mit hochwertigen Fleisch- und Wurstwaren, sondern bieten oft viel mehr: einen Mittagstisch für Berufstätige, einen kleinen Imbiss im Verkaufsraum oder Snacks für unterwegs. Viele Metzgereien sind mittlerweile zu wahren Allroundern geworden. Sie kombinieren Fleischtheke, Catering-Service, Imbissbude und teilweise sogar Restaurant mit Café.
Genau diese Vielseitigkeit macht Metzgereien aber auch besonders anfällig für neue gesetzliche Vorgaben wie das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG). Denn überall dort, wo Speisen oder Getränke in bestimmten Einwegverpackungen aus Kunststoff verkauft werden, gilt seit 2024: Die verwendeten Verpackungsmengen müssen gemeldet und durch einen akkreditierten Prüfer nach § 11 EWKFondsG bestätigt werden.
Das gilt auch für Imbisse, Food Trucks, Kioske und sonstige Verkaufsstände, die Lebensmittel anbieten. Speziell bei diesen Verkaufsständen sind Einwegverpackungen gang und gebe, da viele Kunden das Essen To-Go, also mit nehmen und unterwegs verzehren. Vor allem Lebensmittelbehälter, wie Hamburger Boxen, Salat-Bowls, Currywurst Schalen oder Spitztüten für Pommes fallen als EWK-Produkte an.
Viele Metzgermeister und Imbissbetreiber sind überrascht, wenn sie davon hören. Schließlich kaufen sie die Verpackungen meist ganz selbstverständlich beim Großhändler ein und setzen sie täglich ein – ohne je darüber nachzudenken, dass damit eine Prüfpflicht verbunden sein könnte. Doch das Gesetz ist eindeutig: Wer die Verpackung erstmals mit Lebensmitteln befüllt und an Kunden abgibt, gilt als „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes – und ist damit melde- und prüfpflichtig.
CERTIPLAST ist Ihr Partner, um diese Vorgaben zu erfüllen. Wir haben uns auf den Lebensmittel- und Getränkebereich (Food & Beverage) spezialisiert und wissen genau, welche Verpackungen in Metzgereien und Imbissbetrieben typischerweise genutzt werden. Mit uns behalten Sie den Überblick, vermeiden Bußgelder und erhalten einen rechtssicheren Prüfbericht mit Prüfbestätigung.
Welche EWK-Verpackungen sind für Metzgereien und Imbisse relevant?
Besonders im Blick sind vier Kategorien aus Anlage 1 des Gesetzes:
- Lebensmittelbehälter – To-Go-Schalen und Menüboxen für Currywurst, Nudelgerichte, Mittagsmenüs, Fleischsalat und Würste.
- Tüten & Folienverpackungen – Snack-Tüten für belegte Brötchen, Leberkäsesemmel oder Wraps, Folien für herzhafte Speisen sowie Vakuumbeutel und Packungen für Würste und andere Köstlichkeiten, die üblicherweise sofort daraus verzehrt werden können.
- Getränkebecher – Coffee-to-go-Becher oder Softdrink-Becher, inklusive Deckel, falls direkt importiert.
- Getränkebehälter – weniger relevant. Jedoch PET-Flaschen oder Saftkartons, wenn die Metzgerei Getränke direkt importiert.
👉 Besonders wichtig: Rohfleisch in Folie oder Schalen ist nicht betroffen. Entscheidend ist immer, ob die Lebensmittel sofort verzehrt werden können.
Wer gilt als „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes?
- Metzgerei mit Imbissbetrieb, die Currywurst in einer Menüschale verkauft → prüfpflichtig.
- Metzgerei, die belegte Brötchen in Snack-Tüten (mit Kunststoffbeschichtung) ausgibt → prüfpflichtig.
- Metzgerei, die verzehrfertige Würste in Vakuumbeutel oder der gleichen verkauft, die üblicherweise daraus verzehrt werden → prüfpflichtig.
- Metzgerei, die PET-Flaschen beim deutschen Großhandel kauft → keine eigene Prüfpflicht (die liegt beim Vorlieferanten).
- Imbissbude, die Kaffee im Pappbecher verkauft → prüfpflichtig, falls Becher selbst importiert.
- Imbissbude, die Hamburger in einer EWK-Box oder Currywurst in einer Plastikschale verkauft → prüfpflichtig.
- Imbiss Kiosk, der Pommes in einer beschichteten Spitztüte ausgibt → prüfpflichtig.
Praxisbeispiele: 5 typische Fälle aus dem Alltag einer Metzgerei bzw. Imbiss, die EWKFondsG relevant sind
Damit klar wird, wie schnell Metzgereien und Imbisse betroffen sind, hier fünf Alltagsszenen – jede mit Erklärung, warum prüfpflichtig oder nicht.
1. Currywurst mit Pommes im Menüschale
Ein Kunde bestellt in der Mittagspause Currywurst mit Pommes. Die Verkäuferin packt das Gericht in eine Kunststoffschale mit Deckel.
👉 Dieses Menü bzw. die Verpackung ist prüfpflichtig, weil es ein verzehrfertiges Gericht in einem Einweg-Lebensmittelbehälter ist.
2. Leberkässemmel in einer Snack-Tüte
Ein Kunde kauft eine warme Leberkässemmel. Sie wird in eine kleine beschichtete Snack-Tüte gesteckt.
👉 Auch das ist prüfpflichtig, da es sich um eine Tüte mit sofort essbarem Lebensmittel handelt, die üblicherweise direkt aus der Tüte verzehrt wird.
3. Salat im To-Go-Behälter
Ein Metzgerei-Imbiss bietet neben Fleischgerichten auch frische Salate an, die in Kunststoffboxen verkauft werden.
👉 Ebenfalls prüfpflichtig, da es sich um einen Lebensmittelbehälter handelt.
4. Kaffee im Einwegbecher
Viele Imbiss-Stände und auch Metzgereien bieten Heißgetränke, wie Kaffee an. Der Cappuccino wird im Pappbecher mit Kunststoffdeckel ausgegeben.
👉 Keine Prüfpflicht, da Einweg-Getränkebecher aus Plastik oder mit Beschichtung ausdrücklich vom Gesetz erfasst sind und per se als Einwegkunststoff-Produkt (EWK-Produkt) gelten, muss der Produzent die Mengen melden. Nur falls die Becher selbst aus dem Ausland importiert wurden muss eine Prüfung erfolgen.
5. Softdrink in der PET-Flasche vom Großhandel
Die Metzgerei oder der Imbiss verkauft Softdrinks in PET-Flaschen, die beim inländischen Getränkegroßhandel eingekauft werden.
👉 Keine Prüfpflicht für die Metzgerei und den Imbiss, da die Pflicht bereits beim Großhändler/Hersteller liegt. Nur wenn die Flaschen direkt aus dem Ausland importiert würden, müsste die Metzgerei selbst melden und prüfen.
Typische Herausforderungen für Metzgereien & Imbissbetriebe durch das Einwegkunststofffondsgesetz
Bin ich Hersteller?
Bin ich Hersteller?
Viele denken, dass nur der Verpackungshersteller betroffen ist. Tatsächlich gilt: Wer die Verpackung mit Lebensmitteln befüllt und an Kunden abgibt, ist Hersteller im Sinne des Gesetzes. Eine Metzgerei, die verzehrfertige Würste in (Vakuum) Beuteln oder Fleischsalat in Plastikschalen verkauft, die üblicherweise direkt aus der entsprechenden Verpackung verzehrt werden, ist Hersteller. Imbissbude, die Currywürste in Plastikschalen oder Hamburger in beschichteten Pappboxen ausgeben, sind Hersteller nach dem Einwegkunststofffondsgesetz.
Wir haben nur geringe Mengen
Wir haben nur geringe Mengen
Ein Betrieb, der täglich 50 Menüschalen und 100 Snack-Tüten ausgibt, erreicht schnell mehrere hundert Kilogramm Einwegkunststoff pro Jahr. Dabei muss eine Metzgerei oder ein Imbiss schon ab dem ersten Verkauf sich auf der DIVID-Plattform registrieren und eine jährliche Meldung machen. Die die vorgeschriebene Mengenprüfung nach § 11 EWKFondsG gilt jedoch erst ab 100 kg Einwegkunstsoff / Jahr.
Fehlende Dokumentation
Fehlende Dokumentation
Mengen werden selten systematisch erfasst. Das erschwert die Prüfung. Führen Sie deshalb genau Buch über die entsprechenden Mengen und Gewichte der einzelnen Verpackungen. Über ein Warenwirtschaftssystem können Sie die Mengen der Verpackungen ermitteln. Mit den Datenblättern der Einwegkunststoffprodukte, die Sie vom Hersteller anfordern können, werden die Gewichte der EWK-Produkte ermittelt. Setzen Sie die verkaufte Menge mit den einzelnen Produktegewichten in Verbindung, erhalten Sie die Gesamtmenge, die bei der DIVID-Mengenmeldung geprüft werden muss.
Unwissenheit über Prüfpflicht
Unwissenheit über Prüfpflicht
Manche Betriebe melden zwar ihre Mengen, wissen aber nicht, dass diese Angaben verbindlich geprüft werden müssen – und dass das nur ein akkreditierter Prüfer darf. Dieser muss Kenntnis im Einwegkunststofffondsgesetz, im deutschen Verpackungsgesetz und darüber hinaus im Kreislaufwirtschaftsgesetz haben, um die Prüfung fachgerecht durchführen zu können.
Welche Produkte betrifft es?
Welche Produkte betrifft es?
Das Einwegkunststofffondsgesetz hat besonders bei Lebensmittelverpackungen aus Plastik einen besonderen Fokus, der diese Packungen als EWK-Produkte definiert. So muss der Inhalt sofort verzehrfertig sein und üblicherweise direkt aus er Verpackung gegessen werden können. Das bedeutet eine Metzgerei, die Weißwürste in (Plastik) Beuteln verkauft, muss diese Kunststoffmengen nicht melden, da die Weißwürste nicht unmittelbar verzehrt werden können. Verkauft die Metzgerei hingegen im selben Plastikbeutel kleine Salami Sticks oder Pfefferbeißer, die üblicherweise sofort verzehrt werden, sind diese Verpackungsmengen auf dem DIVID Portal zu melden und die Abgabe dafür zu bezahlen.
Lösung durch CERTIPLAST
Wir sorgen dafür, dass Ihre Prüfung vollständig, korrekt und rechtssicher durchgeführt wird. Die Frage “Wie finde ich einen Prüfer nach §11 EWKFondsG?” können Sie sich sparen. Bei CERTIPLAST kümmern wir uns um Ihre Prüfung und übernehmen die vollständige Organisation.
CERTIPLAST bietet Metzgereien und Imbissbetrieben eine praxisnahe Lösung:
1. Einfache Erfassung Ihrer Daten – Sie können Ihre Mengen und Unterlagen bequem und sicher über unsere Online Plattform einreichen. 100% digital, DSGVO-konform und sicher.
2. Unterstützung bei der Unterlagenaufbereitung – wir sagen Ihnen, welche Nachweise Sie benötigen.
3. Koordination mit akkreditierten Prüfern – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen für Sie die Organisation der Prüfung und übermitteln Ihnen die fertigen Unterlagen, die Sie zur Einreichung bei der DIVID-Plattform benötigen.
4. Rechtssicherer Prüfbericht + Prüfbestätigung – Ihr Nachweis gegenüber Behörden mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) vom Prüfer.
So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Mini-Checkliste: Bin ich EWKFondsG prüfpflichtig?
- ☑️ Geben Sie warme Gerichte in EWK-To-Go-Schalen aus?
- ☑️ Verpacken Sie belegte Brötchen oder Würste in Snack-Tüten oder Plastikbeuteln?
- ☑️ Verkaufen Sie Hamburger, Currywurst oder Pommes in Plastikschalen, beschichteten Tüten oder Boxen?
- ☑️ Verkaufen Sie Kaffee oder andere Getränke im Einwegbecher, die Sie importieren?
- ☑️ Importieren Sie Becher oder Getränke in PET-Flaschen direkt aus dem Ausland?
👉 Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, sind Sie prüfpflichtig.
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Metzgereien und Imbissbetriebe sind in besonderem Maße vom EWKFondsG betroffen, weil sie täglich große Mengen prüfpflichtiger Verpackungen einsetzen. Von Menüschalen über Snack-Tüten bis hin zu Vakuumbeuteln – die Pflichten sind vielfältig und dürfen nicht unterschätzt werden.
CERTIPLAST macht die Prüfung für Sie einfach: Wir erfassen Ihre Daten, bereiten Ihre Unterlagen auf, koordinieren den Prüfer und liefern Ihnen den offiziellen Prüfbericht.