Prüfung nach Einwegkunststofffondsgesetz
§ 11 EWKFondsG – Schritt für Schritt


Transparenz ist die halbe Miete. Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, haben wir den Prüfprozess nach dem Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) in klare, aufeinander aufbauende Schritte gegliedert. Unser Ziel: so wenig Aufwand wie möglich auf Ihrer Seite, maximale Sicherheit beim Ergebnis. CERTIPLAST koordiniert den gesamten Ablauf und arbeitet dabei mit akkreditierten Prüfern zusammen, die Prüfungen nach § 11 EWKFondsG durchführen. Am Ende erhalten Sie den Prüfbericht sowie die Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zur Einreichung auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes (UBA).

1. Schritt

1. Schritt


Prüfplan wählen – passend zu Ihrer Einwegkunststoff-Menge

Der Einstieg ist einfach: Sie wählen auf unserer Website zuerst das Basispaket und anschließend den oder die Prüfpläne, die zu Ihrer Jahresmenge an Einwegkunststoffprodukten passen. Grundlage ist die Summe der in einem Kalenderjahr erstmals bereitgestellten bzw. abgefüllten Mengen in den Kategorien, auf die wir spezialisiert sind (Lebensmittelbehälter, Tüten & Folienverpackungen mit sofort verzehrbarem Inhalt, Getränkebehälter bis 3 l, Getränkebecher).

Keine Sorge: Unser Team prüft die typischen Einsatzfälle (z. B. Snack-Tüten mit verzehrfertigen Lebensmitteln, To-Go-Schalen, PET-Flaschen, Becher/Deckel) und sorgt dafür, dass Sie die richtigen Mengen melden.

2. Schritt

2. Schritt


Ihre Unterlagen übertragen

Nach dem Abschluss erhalten Sie umgehend Ihr Onboarding-Paket. Darin enthalten:

  • ☑️ eine klare Checkliste, welche Unterlagen und Nachweise wir für die Prüfung benötigen
  • ☑️ Formular zur strukturierten Erfassung Ihrer Mengen
  • ☑️ Beispiel-Mappings zur Abgrenzung (Was ist prüfpflichtig? Was nicht?),
  • ☑️ kurze Hilfen zu Begriffsdefinitionen (Herstellerbegriff im EWKFondsG, Abgrenzung zu VerpackG, Importfälle).

Sie erfassen Ihre Daten in Ruhe und übertragen die Unterlagen über unsere sichere, verschlüsselte Upload-Strecke. Typischerweise gehören dazu: Datenblätter der EWK-Packungen, Artikel- und Verkaufsübersichten und ggf. Einkaufs-, Produktions-, Importbelege und Lieferscheine sowie Ihre interne Dokumentation der Jahresmengen über unsere Vorlagen.

3. Schritt

3. Schritt


Eingangsbestätigung & Vorprüfung – wir machen Ihre Daten prüfungsreif

Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Danach startet unsere fachliche Vorprüfung. In diesem Schritt geht es um drei Dinge:

  1. Vollständigkeit – Liegen für alle gemeldeten Positionen die erforderlichen Belege vor?
  2. Plausibilität – Passen Mengen, Zeiträume und Artikelgruppen in sich zusammen?
  3. Aufbereitung – Unterlagen werden sortiert an den Prüfer übergeben.

Wenn noch Unterlagen fehlen oder Fragen auftreten, melden wir uns proaktiv bei Ihnen.

4. Schritt

4. Schritt


Übergabe an den akkreditierten Prüfer

Sind die Unterlagen vollständig und plausibel, stellen wir ein prüfungsreifes Dossier zusammen und reichen es an einen unserer akkreditierten Prüfer für § 11-Prüfungen weiter.

Während der Prüfung bleiben wir Ihr einziger Ansprechpartner: Wir koordinieren Rückfragen, bündeln Klärungen und sorgen dafür, dass der Informationsfluss strukturiert bleibt. Sie müssen keine Parallelkommunikation führen – und behalten jederzeit den Überblick.

5. Schritt

5. Schritt


Ergebnisdokumente – Prüfbericht & Prüfbestätigung (QES) für DIVID

Nach Abschluss der fachlichen Prüfung erhalten Sie zwei zentrale Dokumente:

  • ☑️ den Prüfbericht mit den geprüften Mengen und den zugrunde liegenden Angaben,
  • ☑️ die Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – das ist das rechtlich verbindliche Dokument, das Sie in DIVID zur Mengenmeldung hochladen.

Hinweis zur Verantwortlichkeit: Meldung und Abgabe im EWKFondsG liegen weiterhin beim Hersteller. CERTIPLAST sorgt dafür, dass Sie dafür alle prüfungsrelevanten Nachweise in der geforderten Form erhalten und fristgerecht einreichen können.


Datenschutz & Sicherheit
DSGVO-konform, verschlüsselt, vertraulich


Der Schutz Ihrer Daten hat für uns oberste Priorität. Alle Übertragungen erfolgen verschlüsselt, Zugriffe sind rollenbasiert und auf das Notwendige beschränkt. Wir verarbeiten sämtliche Informationen DSGVO-konform und dokumentieren die einzelnen Prozessschritte revisionssicher. Bevor wir mit der Bearbeitung und Prüfung beginnen erhalten Sie selbstverständlich unseren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

CERTIPLAST Einwegkunststoff Mengen Prüfung

Warum dieser Ablauf für Sie funktioniert

Viele Unternehmen erleben das EWKFondsG als neues, zusätzliches Regime neben dem VerpackG – mit eigenen Begriffen, Schwellen und Kategorien. Unser Ablauf nimmt genau an den Stellen Arbeit ab, an denen erfahrungsgemäß Fehler entstehen:

Herstellerbegriff & Abgrenzung

Im EWKFondsG ist oft der Befüller / Abfüller oder Importeur Hersteller (bei Eigenmarken nicht der Markeninhaber). Wir geben Ihnen genug Informationen an die Hand, um dies schnell selbst einzuordnen. Bei Zweifel übernimmt auch das Umweltbundesamt Einordnungen auf Antrag.

Kategorisierung

Wir konzentrieren uns auf die vier Food-&-Beverage-Kategorien (Lebensmittelbehälter, Tüten & Folien mit verzehrfertigem Inhalt, Getränkebehälter ≤ 3 l, Getränkebecher) – in dem wir als CERTIPLAST entsprechendes Know-How aufgebaut haben.

Prüfungsreife

Durch unsere Vorprüfung und die saubere Dossier-Struktur kann der akkreditierte Prüfer effizient arbeiten. Das reduziert Rückfragen und bringt Sie schneller zum Prüfbericht + Prüfbestätigung.

Nachweisführung

Mit QES-signierter Prüfbestätigung erhalten Sie genau die Dokumente, die DIVID verlangt – inhaltlich konsistent und formal korrekt. Dazu einen umfangreichen Prüfbericht, den Sie ebenfalls bei der Plattform des Umweltbundesamtes einreichen können. So sind Sie professionell aufgestellt und verringern Prüfungen von Seiten der Behörden.