Prüfung nach § 11 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) für Lebensmittelbehälter


Was sind Lebensmittelbehälter nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?



Ob Currywurst im Menüschälchen, ein frischer Salat in der To-Go-Schale oder Sushi in der Plastikbox – überall dort, wo Mahlzeiten in Einweg-Lebensmittelbehältern verkauft werden, greift das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG). Für fast alle Unternehmen, die solche Verpackungen nutzen bzw. befüllen, besteht eine Prüfpflicht nach § 11 EWKFondsG. CERTIPLAST unterstützt Sie dabei, diese Anforderung sicher, transparent und ohne bürokratischen Aufwand zu erfüllen.

In der Anlage 1 des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sind die Produktkategorien definiert. Dort werden Lebensmittelbehälter wie folgt beschrieben:

Behälter, wie Boxen mit oder ohne Deckel, für Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Take-away, in der Regel aus dem Behälter heraus verzehrt werden, und ohne weitere Zubereitung verzehrt werden können. Nicht erfasst sind Getränkeverpackungen, Getränkebehälter und Tüten und Folienverpackungen.“

Was sind Lebensmittelbehälter nach dem Gesetz?

Was sind Lebensmittelbehälter nach dem Gesetz?


Das Gesetz unterscheidet klar zwischen verschiedenen Verpackungsarten. Unter „Lebensmittelbehältern“ versteht man Einwegboxen oder -schalen, die:

  • ☑️ dafür gedacht sind, dass Lebensmittel direkt im Behälter verzehrt werden,
  • ☑️ Speisen enthalten, die sofort essbar sind (ohne weiteres Kochen, Erhitzen oder Zubereiten),
  • ☑️ häufig im Bereich Take-away (to-Go) und Außer-Haus-Verzehr genutzt werden.

Beispiele sind: Menüschalen für Imbissgerichte, Schalen für Würste oder Fleischsalat, Salatboxen, Sushi-Behälter oder Burger-Verpackungen.

👉 Nicht darunter fallen Verpackungen, die für Lebensmittel bestimmt sind, die erst noch zubereitet werden müssen – etwa rohe Nudeln oder rohes Fleisch in einer Plastikschale.

5 Praxisbeispiele für prüfpflichtige Lebensmittelbehälter


Um zu verdeutlichen wie schnell sie zum Hersteller nach dem EWKFondsG werden, haben wir einige Bespielfälle aufgelistet. Diese veranschaulichen typische Alltagssituationen in Betrieben, die täglich mit Lebensmitteln und Einwegverpackungen hantieren, um Speisen an Kunden abzugeben.

1. Metzgerei mit Mittagstisch:


Gibt täglich gebratene Currywurst in Kunststoff-Menüschalen aus und darüber hinaus verkauft sie Fleischsalat in kleinen Plastikschalen. Den im Betrieb produzierten Fleischsalat füllt die Metzgerei selbst in die Kunststoffschale ab.

👉 Diese Verpackungen sind prüfpflichtig, weil sie ein verzehrfertiges Gericht in einem Einweg-Lebensmittelbehälter enthalten.

2. Bäckerei mit Salatangebot:

Die Bäckerei bietet zum essen vor Ort sowie zum Mitnehmen (To-Go) Salate in einer Bowl an. Die Bäckerei befüllt die Salat-Schale selbst mit dem Salat. Diese Bowl sieht aus wie aus Pappe, ist jedoch zusätzlich mit einer Kunststoffbeschichtung ausgekleidet, um ein Durchnässen zu vermeiden.

👉 Die Einweg-Bowl-Verpackung ist prüfpflichtig, da sie eine Plastikbeschichtung aufweist und einen sofort verzehrfertigen Salat enthält.

3. Imbiss Bude (Food Truck)

Der Imbiss-Stand verkauft Pommes in einer festen, kunststoffbeschichteten Einweg-Schale sowie Hamburger in einer Thermo-Klappbox aus Styropor (Hamburger-Box). Er gibt diese Verpackungen an Personen aus, die vor Ort das Essen verzehren und auch an Personen, die das Essen mitnehmen.

👉 Ebenfalls prüfpflichtig, da es sich um einen EWK-Lebensmittelbehälter handelt, die von dem Imbissbetrieb mit verzehrfertigen Speisen befüllt werden.

4. Kiosk mit Snack-Angebot:


Der Kiosk verkauft frischen Obstsalat, den der Besitzer selber zubereitet und in Klarsicht Dessertschalen aus Plastik abfüllt. Die Snack Schale bezieht der Kiosk vom lokalen Großhandel aus Deutschland.

👉 Prüfpflicht, da es sich um einen Einweg-Lebensmittelbehälter aus Plastik handelt, der vom Besitzer mit dem Obstsalat befüllt wird. Würde der Kiosk den Obstsalat in dieser Schale fertig von einem Lieferanten beziehen, wäre er nicht prüfpflichtig.

5. Sushi Restaurant mit Lieferdienst

Kunden können Online Essen vom Restaurant bestellen. Die Speisen werden in Thermo-Schalen und in Suhsi Trays (Tablett) aus EWK geliefert. Das Restaurant bereitet die Lebensmittel selbst zu und befüllt die Einwegverpackungen damit. Zum Sushi Menü wird noch eine kleines Plastikfläschchen mit Sojasauce beigelegt. Dieses Produkt bezieht das Restaurant von einem Lieferanten aus Deutschland.

👉 Prüfpflicht besteht für die Sushi Trays und die Thermo-Schalen, da diese Einwegkunststoffverpackungen darstellen und das Restaurant diese mit verzehrfertigen Lebensmitteln befüllt. Das kleine Plastikfläschchen ist nicht prüfpflichtig für das Restaurant, da es dieses bereits befüllt von einem Lieferanten bezogen hat. Würde das Restaurant die Soße direkt aus Asien importieren, wäre es ebenfalls prüfpflichtig.

FAQ zum Thema Lebensmittelbehälter nach dem EWKFondsG

Was gilt nach dem Einwegkunststofffonds-Gesetz überhaupt als Lebensmittelbehälter?

Lebensmittelbehälter im Sinne des EWKFondsG sind Einwegverpackungen wie Boxen, Schalen oder Bowls, die für den sofortigen Verzehr von Speisen vorgesehen sind. Entscheidend ist, dass die darin enthaltenen Lebensmittel bereits verzehrfertig sind und direkt aus der Verpackung gegessen werden können. Ein klassisches Beispiel ist die Menüschale vom Imbiss, die Sushi-Box aus Kunststoff oder die Burger-Box. Nicht dazu gehören Behälter für rohe oder nicht zubereitete Lebensmittel, wie etwa eine Fleischschale aus Plastik im Supermarkt oder eine Packung mit Reis oder Linsen.

Welche Materialien fallen unter die Definition von Lebensmittelbehältern?

Lebensmittelbehälter können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, solange sie Kunststoffanteile enthalten und als Einwegprodukte genutzt werden. Am häufigsten sind Schalen und Boxen aus PET oder PP (z. B. transparente Salatschalen oder schwarze Tablett-Boxen). Ebenfalls typisch sind EPS-Behälter (Styropor), die sehr leicht sind und häufig für Burger oder Dönergerichte verwendet werden. Auch Papier- oder Kartonbehälter mit Kunststoffbeschichtung sind betroffen – etwa Suppen- oder Nudelboxen, die mit einer dünnen Kunststoffschicht beschichtet sind, um Flüssigkeiten oder Fett zurückzuhalten.

Woran erkenne ich, ob eine Verpackung ein Lebensmittelbehälter ist oder nicht?

Die wichtigste Frage lautet: Kann die Speise sofort aus der Verpackung gegessen werden? Wenn die Antwort „ja“ lautet, handelt es sich um einen Lebensmittelbehälter. Typische Merkmale sind: eine stabile Form, ein Deckel oder Klappverschluss, eine Innenbeschichtung gegen Durchweichen und die eindeutige Zweckbestimmung für To-Go oder Take-away. Wenn das Lebensmittel hingegen erst gekocht oder verarbeitet werden muss (z. B. rohe Nudeln, Fleisch oder Reis), fällt die Verpackung nicht unter die Kategorie der Lebensmittelbehälter.

Welche Beispiele gehören sicher zu den Lebensmittelbehältern nach EWKFondsG?

Zu den eindeutig betroffenen Verpackungen zählen Hamburger-Boxen aus Styropor, Salatschalen aus PET mit Deckel, Sushi-Boxen mit Klarsichtaufsatz, Menüschalen für warme Gerichte oder auch To-Go-Bowls für Pasta oder Poke-Bowls. In all diesen Fällen ist der direkte Verzehr möglich und üblich. Auch Verpackungen, die nur aus Pappe zu bestehen scheinen, aber innen mit Kunststoff beschichtet sind, zählen dazu, da sie denselben Umweltbelastungen unterliegen.

Warum legt das Gesetz besonderen Wert auf Lebensmittelbehälter?

Lebensmittelbehälter machen einen großen Teil der im öffentlichen Raum anfallenden Abfälle aus – insbesondere im Bereich Take-away, Fast-Food und Lieferdienste. Sie sind leicht, stabil und für den einmaligen Gebrauch gedacht, landen aber häufig in Parks, Innenstädten oder an Stränden. Das Einwegkunststofffonds-Gesetz verpflichtet daher die Hersteller, also diejenigen, die die befüllten Behälter erstmals in den Verkehr bringen, zur Kostenbeteiligung. Durch die Abgabe je Kilogramm und die Pflicht zur Mengenprüfung nach § 11 EWKFondsG soll sichergestellt werden, dass die Umweltkosten fair verteilt werden und Unternehmen ihre Verantwortung übernehmen.


Auf den Punkt gebracht:

Das zeichnet einen Lebensmittelbehälter aus:

Einwegschalen, Boxen oder Bowls, die für den direkten Verzehr von Speisen bestimmt sind. Typischerweise sind sie stabil, oft mit Deckel oder Klappverschluss versehen und ermöglichen den Verzehr ohne weiteres Erhitzen oder Kochen.

Höhe der Abgabe pro Kilogramm:

Für Lebensmittelbehälter gilt aktuell ein Abgabesatz von 0,177 Euro pro Kilogramm an den Einwegkunststofffonds. Diese Abgabe wird jährlich anhand der gemeldeten Mengen berechnet.

Ab wann wird ein Behälter zum EWK-Produkt?

Sobald die Verpackung befüllt und erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht wird, gilt sie als Einwegkunststoffprodukt nach EWKFondsG. Leere Verpackungen beim Händler sind noch nicht relevant – erst der Befüller oder Importeur wird zum Hersteller im Sinne des Gesetzes.

Beispiele für Lebensmittelbehälter:

Burger-Boxen aus Styropor, transparente PET-Salatschalen, Plastik-Boxen mit Klarsichtdeckel, Menüschalen für warme Speisen, To-Go-Bowls für Pasta oder Poke-Bowls. Auch beschichtete Karton- oder Papierbehälter zählen dazu, wenn sie einen Kunststoffanteil enthalten.

Typisch betroffene Geschäfte & Branchen:

Vor allem Imbissbetriebe, Lieferdienste, Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien mit Mittagstisch und Lebensmittelhersteller sind betroffen. Auch Co-Packer, die im Auftrag anderer Marken Speisen in solchen Behältern abfüllen, gelten als Hersteller nach dem EWKFondsG.

Informationen zu Lebensmittelbehältern nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Unter dem Begriff „Lebensmittelbehälter“ versteht das Gesetz alle Einwegverpackungen, die dafür bestimmt sind, dass Speisen unmittelbar daraus verzehrt werden können. Es geht also nicht um Rohware oder Zutaten, die noch gekocht, gebraten oder weiterverarbeitet werden müssen, sondern um fertig zubereitete Mahlzeiten oder Snacks. Das klassische Beispiel ist die Menüschale, in der ein Imbiss Currywurst mit Pommes ausgibt. Auch die Salatschale aus PET, die Sushi-Box mit durchsichtigem Deckel oder die Hamburger-Verpackung aus Styropor zählen zu den erfassten Behältern. Entscheidend ist immer, dass die Speisen sofort verzehrfertig sind und keine weitere Zubereitung durch den Endkunden erfordern.

Die Materialvielfalt bei Lebensmittelbehältern ist groß. Besonders verbreitet sind transparente oder schwarze Schalen aus PET oder PP, die stabil, nicht verformbar und zugleich leicht sind. Für warme Gerichte finden sich häufig Menüschalen aus Polypropylen. Ein anderes typisches Material ist EPS, besser bekannt als Styropor. Es wird für Klappboxen genutzt, in denen Burger, Döner oder Pommes transportiert werden. Auch beschichtete Papier- oder Kartonbehälter gehören in vielen Fällen dazu, sofern sie eine Kunststoffschicht enthalten, die für Stabilität und Flüssigkeitsdichtigkeit sorgt. Gerade diese beschichteten Verpackungen wirken auf den ersten Blick nachhaltig, fallen aber dennoch klar unter das Einwegkunststofffonds-Gesetz, weil sie nicht ohne Weiteres recycelbar sind.

Auch die Festigkeit und Stabilität dieser Verpackungen spielt eine Rolle. Lebensmittelbehälter müssen typischerweise so beschaffen sein, dass sie auch mit flüssigen oder fettigen Speisen nicht durchweichen und den Transport sicher ermöglichen. Die Currywurstschale aus Styropor, die Salatschale mit fester Kunststoffhaube oder die Suppenschale aus beschichtetem Karton sind typische Beispiele dafür, dass Materialeigenschaften und Zweckbestimmung eng zusammenhängen. Genau diese Kombination aus Funktionalität und einmaliger Nutzung macht die Verpackungen im Sinne des EWKFondsG relevant.

Rechtlich gesehen ist nicht der Produzent der leeren Verpackung prüfpflichtig, sondern derjenige, der die Verpackung befüllt und damit erstmals in den Verkehr bringt. Eine Bäckerei, die Salate oder Snacks in Schalen verkauft, ein Metzger mit Mittagstisch, ein Imbissbetrieb mit To-Go-Angeboten oder ein Lieferdienst, der Mahlzeiten in Menüboxen ausliefert, gelten alle als Hersteller im Sinne des EWKFondsG. Auch Lebensmittelhersteller, die Fertiggerichte in Schalen abfüllen, fallen darunter. Hinzu kommen Importeure, die befüllte Lebensmittelbehälter aus dem Ausland nach Deutschland bringen. In allen diesen Fällen ist die Registrierung im DIVID-Portal verpflichtend, ebenso wie die jährliche Meldung der Mengen und die Abgabe an den Einwegkunststofffonds.

Die Abgabesätze sind gesetzlich festgelegt und betragen für Lebensmittelbehälter derzeit 0,177 Euro pro Kilogramm. Auf den ersten Blick mag dieser Betrag gering erscheinen, doch bei großen Mengen summiert sich die Belastung schnell. Noch wichtiger als die Abgabe selbst ist die Pflicht zur Prüfung nach § 11 EWKFondsG, die ab einem Schwellen von > 100 kg /Jahr greift. Nur akkreditierte Prüfer dürfen die Richtigkeit der gemeldeten Daten bestätigen. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht und eine Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), die im DIVID-Portal hinterlegt werden müssen. Ohne diese Bestätigung drohen Bußgelder, Nachzahlungen oder sogar ein Vertriebsverbot.

CERTIPLAST hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen in genau diesem Prozess zu begleiten. Wir kennen die Besonderheiten der unterschiedlichen Lebensmittelbehälter und wissen, welche Verpackungen tatsächlich betroffen sind und welche nicht. Für viele Unternehmen ist die Herausforderung nicht das Gesetz selbst, sondern die praktische Umsetzung. Unterlagen müssen gesammelt, Mengen plausibel berechnet und Nachweise geordnet werden. Mit unserer Unterstützung werden diese Aufgaben effizient und nachvollziehbar erledigt.

Lebensmittelbehälter sind damit eine der zentralen Produktgruppen im Einwegkunststofffonds-Gesetz. Sie stehen für große Mengen, hohe Relevanz im Alltag und einen erheblichen Teil der Abgaben an den Fonds. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert erhebliche Nachteile. Mit CERTIPLAST erhalten Unternehmen einen Partner, der den gesamten Prozess von der Datenerhebung über die Koordination mit akkreditierten Prüfern bis hin zur Einreichung im DIVID-Portal abwickelt. Damit wird aus einer komplexen gesetzlichen Pflicht ein klarer, sicherer und transparenter Ablauf.